Haushaltsantrag – 2020 – Fortbildungskosten

Die SVV möge folgenden Antrag zum Haushalt 2020/2021 beschließen:

Teilfinanzhaushalt Produkt 01111-07 Personalvertretung

Zu 13: Fortbildungskosten

Der Ansatz wird im Vergleich zu 2019 nicht erhöht.

Begründung:

Die städtischen Mitarbeiter leisten bereits jetzt hervorragende Arbeit. Daher sehen wir keinen Bedarf, die Fortbildungskosten in 2020 + 2021 um weitere 2.000 € zu erhöhen.

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