Haushaltsantrag – 2020 – Straßenbegleitgrün

Die SVV möge folgenden Antrag zum Haushalt 2020/2021 beschließen:

Teilfinanzhaushalt Produkt 012541-01 Gemeindestraßen

Zu: Daueraufträge Städtische Betriebe

Der Ansatz für die Pflege des Straßenbegleitgrüns wird im Vergleich zu 2019 nicht erhöht.

Begründung:

Die aktuellen Mittel sollten bei gleichbleibender Straßennetzdichte auch zukünftig ausreichen. Eine Erhöhung der Kosten um 17.600 € ist nicht umzusetzen.

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