Die SVV möge folgenden Antrag zum Haushalt 2020/2021 beschließen:
Teilfinanzhaushalt Produkt 012541-01 Gemeindestraßen
Zu: Daueraufträge Städtische Betriebe
Der Ansatz für die Pflege des Straßenbegleitgrüns wird im Vergleich zu 2019 nicht erhöht.
Begründung:
Die aktuellen Mittel sollten bei gleichbleibender Straßennetzdichte auch zukünftig ausreichen. Eine Erhöhung der Kosten um 17.600 € ist nicht umzusetzen.