Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde, also gleichsam die „Regierung“ der Stadt. Er besorgt die laufende Verwaltung der Stadt, indem er eigene Beschlüsse und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sowie Bundes- und Landesgesetze und nicht zuletzt auch eigene Rechtsnormen der Stadt ausführt.
Dem Magistrat untersteht die gesamte Stadtverwaltung mit allen Ämtern. Er vertritt die Gemeinde nach außen.
Der Magistrat der Kreisstadt Dietzenbach besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und fünf (davon vier ehrenamtlichen) Stadträten.