Die SVV möge folgenden Antrag zum Haushalt 2020/2021 beschließen:
Teilfinanzhaushalt Produkt 01111-04 Personalangelegenheiten
Zu 13: Bücher und Zeitschriften
Der Ansatz wird im Vergleich zu 2019 nicht erhöht.
Begründung:
Die städtischen Mitarbeiter leisten schon jetzt hervorragende Arbeit und viele Informationen lassen sich online beschaffen. Daher sehen wir keinen Bedarf, die Anschaffungen von Büchern und Zeitschriften in 2020 + 2021 um weitere 1.000 € bzw.
1.250 € zu erhöhen.