Haushaltsantrag – 2020 – Bücher und Zeitschriften

Die SVV möge folgenden Antrag zum Haushalt 2020/2021 beschließen:

Teilfinanzhaushalt Produkt 01111-04 Personalangelegenheiten

Zu 13: Bücher und Zeitschriften

Der Ansatz wird im Vergleich zu 2019 nicht erhöht.

Begründung:

Die städtischen Mitarbeiter leisten schon jetzt hervorragende Arbeit und viele Informationen lassen sich online beschaffen. Daher sehen wir keinen Bedarf, die Anschaffungen von Büchern und Zeitschriften in 2020 + 2021 um weitere 1.000 € bzw.
1.250 € zu erhöhen.

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