Änderungsantrag: KITA-Gebühren

Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschließen:

Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Beantragung zur Beitragsfreistellung von KITA-Gebühren für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

Begründung:
Staatsminister Grüttner führt in seinem Brief aus: „Für die Beantragung der erweiterten Landesförderung ab 1. August 2018 genügt die entsprechende rechtsverbindliche Zusicherung der Stadt oder der Gemeinde“. Somit kann der Beschluss zu der notwendigen Gebührensatzungsänderung unabhängig vom Grundbeschluss des Beitritts zur Beitragsfreistellung erfolgen. Die bislang gültige Satzung muss ggf. verlängert werden.

Andrea Wacker-Hempel

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