Änderungsantrag Bebauung „Innenohr“

Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschließen:

Antrag:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Der Magistrat wird aufgefordert für den Bebauungsplan des Innenohrs eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB für 3 Jahre zu errichten.

Begründung:
Das Innenohr befindet sich in einem hoch verdichteten Baugebiet. Erst nach der Konzeptvorlage der weiteren geplanten Wohnbebauung innerhalb der Kreisstadt, inkl. Z.B. der Bebauung des heutigen Friedhofserweiterungsgeländes, soll entschieden werden, ob und wie, dieser Bebauungsplan umgesetzt wird.

René Bacher

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