Die SVV möge folgenden Antrag zum Haushalt 2020/2021 beschließen:
Teilfinanzhaushalt Produkt 15573-05 Steuern
Zu 15: Ausgleich des Verlustausgleiches 2020 in 3 Raten
Dieser Ausgleich soll – wie in den vergangenen Jahren – jährlich vollständig ausgeglichen werden. Einer Drittelung wird nicht zugestimmt.
Begründung:
Die Drittelung des Verlustausgleiches macht den Haushalt für die Jahre 2020 und 2021 schlank. Diese Verfahrensänderung könnte in zukünftigen Haushalten sogar durch eine Regelung mit 5 Raten abgelöst werden.