Haushaltsantrag – 2020 – Sitzungsgelder

Die SVV möge folgenden Antrag zum Haushalt 2020/2021 beschließen:

Teilfinanzhaushalt Produkt 01111-01 Unterstützung und Betreuung der Gemeindeorgane

Zu 13: Sitzungsgelder SVV

Die Sitzungsgelder werden um 15% gerundet reduziert. Eine entsprechende Satzung ist durch den Magistrat vorzulegen. Ausgenommen sind hiervor die Protokollantin, der Jugendbeirat sowie die Fraktionsgelder.

Begründung:

In Anbetracht der knappen finanziellen Situation der Kreisstadt wäre es ein positives Zeichen an die Bevölkerung, dass auch die Politiker auf einen Teil ihrer Sitzungsgelder verzichten. Das entspräche einer Einsparung um ca. 20.000 €.

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