Die SVV möge folgenden Antrag zum Haushalt 2020/2021 beschließen:
Teilfinanzhaushalt Produkt 16611-01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Zu 5: Spielapparatesteuer
Ansatz 2020: 750.000€
Ansatz 2021: 775.000€
Antrag:
Die Satzung wird so angepasst, dass die Erträge bei gleichbleibenden Angeboten (Spielstätten, Apparate etc.) jährlich um 10% steigen.
Begründung:
Dietzenbach muss einer weiteren Ansiedlung von Spielstätten jeglicher Art entgegenwirken. Dazu muss die Satzung über die Erhebung der Spielapparatesteuer als Steuermittel angepasst werden.