Haushaltsantrag – 2020 – Spielapparate

Die SVV möge folgenden Antrag zum Haushalt 2020/2021 beschließen:

Teilfinanzhaushalt Produkt 16611-01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen

Zu 5: Spielapparatesteuer

Ansatz 2020: 750.000€
Ansatz 2021: 775.000€

Antrag:

Die Satzung wird so angepasst, dass die Erträge bei gleichbleibenden Angeboten (Spielstätten, Apparate etc.) jährlich um 10% steigen.

Begründung:

Dietzenbach muss einer weiteren Ansiedlung von Spielstätten jeglicher Art entgegenwirken. Dazu muss die Satzung über die Erhebung der Spielapparatesteuer als Steuermittel angepasst werden.

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