Haushaltsantrag – 2020 – Gemeindestraßen

Die SVV möge folgenden Antrag zum Haushalt 2020/2021 beschließen:

Teilfinanzhaushalt Produkt 16612-01 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

Zu 21: Finanzerträge

  1. Bei ausbleibenden Steuererträgen durch das „Coronavirus“ (und dessen Folgen) können Mittel aus dem Finanzmanagement zum Ausgleich des Haushaltes in 2020 und 2021 entnommen werden.
  2. Der Magistrat legt der SVV eine hierfür geänderte Satzung zur Entscheidung vor.
  3. Für die Entnahme wird ein erneuter Antrag des Magistrates und Beschluss der SVV benötigt.

Begründung:

Sollten sich die Auswirkungen des Virus tatsächlich im Jahresverlauf auf die Konjunktur und die Steuereinnahmen auswirken, kann zum Ausgleich des Haushaltes ein entsprechender Betrag aus dem Anlagenvermögen der Stadt entnommen werden, um den Haushalt auszugleichen.

Der Anlagenfond ist nicht dafür da, um strukturbedingte Ausgleiche zu schaffen, wie im Haushalt vorgesehen, kann aber sehr wohl dazu genutzt werden, um den Vorgaben des Landes Hessens und des Schutzschirmvertrages Genüge zu tun. Hier ist von einem „Einmaleffekt“ auszugehen.

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