Änderungsantrag zur Drucksache 19/0402/15, Ausübung des Wiederkaufsrechts für folgendes Grundstück: Flur 42, Flurstück 113/8, ca. 5.362 m2, Elisabeth-Selbert-Straße 20

12.11.2022

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach bitten wir in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt den am 26.11.2020 notariell beurkundeten Kaufvertrag zwischen der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSK) und der Firma Lendjel/Müller GbR, Albert-Einstein-Straße 6, 63128 Dietzenbach zu ändern:

Die Frist zur Fertigstellung des Bauvorhabens wird bis 30.06.2025 verlängert.

Zusätzlich werden folgende Auflagen festgehalten:

Die Firma Lendjel/ Müller GbR wird dem Magistrat bis spätestens 15.5.2023 einen aussagekräftigen Planungsentwurf gemäß der Beschlussvorlage vom 20.11.2019 (Drucksache 18/0864/15) einreichen mit der Bitte, diesen als Bericht an die SVV weiterzuleiten.

Die Firma Lendjel/Müller GbR wird bis spätestens 31.12.2023 einen Bauantrag für das komplette Bauvorhaben gemäß der Beschlussvorlage vom 20.11.2019 (Drucksache 18/0846/15) beim Kreis Offenbach stellen. 

Sollte die Firma Lendjel/Müller GbR gegen eine der Auflagen verstoßen, so wird der Magistrat gebeten, die Stadtverordnetenversammlung zu informieren, damit das Wiederkaufsrecht geprüft werden kann.

BEGRÜNDUNG:

Die derzeitige Planung der Firma Lendjel/Müller auf dem Grundstück handelsübliche Seecontainern aufzustellen kann keine dauerhafte Lösung sein und wird nicht als Bauvorhaben befürwortet. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kriegsfolgen des Ukraine-Konflikts wird der Firma Lendjel/Müller GbR eine angemessene Zeit eingeräumt, um einen Bau zu realisieren.

Weiteres erfolgt mündlich.  

   
Edeltraud Chawla
-Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-
 Ahmed Idrees
-Fraktionsvorsitzender SPD-
   
Ivana Medvidovic
-Fraktionsvorsitzende DIE LINKE-
 Manuel Salomon
-Fraktionsvorsitzender CDU-

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