Änderungsantrag: Wohnbebauung

Betreff: Drucksache DS 18/0789/10.80)- Einleitung des Verfahrens eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Die Hainäcker“

Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschließen:

Die Vorlage des Magistrats wird wie folgt geändert:

  • Pkt. 2. (Seite 112) – „Planziel und Darstellung des Vorhabens“/Stellplätze: auf den PKW-Parkplätzen werden ausreichend Ladesäulen für Elektroautos und E-Bikes geplant.
  • Pkt. 5.2. (Seite 121) – „Sonstige Belange/Ver-und Entsorgung, Erschließung“/Regenwasserableitung: der Bau von Zisternen und die Nutzung von Brauchwassser werden in die Planung mitaufgenommen.
  • Pkt. 5.4 (Seite 123/126 ) – „Umweltplanerische Belange“/Tiere /Fledermäuse: Weil Beeinträchtigungen der lokalen Fledermaus-Population nicht auszuschließen sind, muss geprüft werden, welche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen angewendet werden müssen, um eine Beeinträchtigung der Tiere zu vermeiden.
  • Pkt. 5.5 (Seite 129) – „Grünordnungsplan“ in der Abbildung 14 ist in der unteren Reihe nur ein Baum für jeweils zwei Reihenhäuser geplant. Es sollte aber ein Baum pro Reihenhaus sein. Außerdem ist darauf zu achten, dass es Baumarten sind, die mit der zunehmenden Klimaänderung/Trockenheit zurechtkommen.
  • Auch die Nutzung von Solarenergie zur Strom- und Wärmegewinnung soll in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Die Hainäcker“ mitaufgenommen werden.

Begründung:
Ökologie und Ökonomie müssen bei jeder Art von Bebauungsplanung unbedingt noch mehr in Einklang gebracht werden.

Johanna Wenninger-Muhr

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