Wasser ist keine Ware – EU-Regeln für Dienstleistungskonzessionen gefährden kommunale Daseinsvorsorge

Liebe Bürger*innen,

Wasser ist keine Ware, das steht auch für uns fest. Wir wollen nicht, dass Wasser privatisiert wird und stehen damit in einer Linie zu unseren EU-Abgeordneten und laden Sie ein die folgende Erklärung zum Thema zu lesen.

Des weiteren möchten wir Ihnen folgende Links zum Thema empfehlen:

Campact Aktion: Link

EU-Petition: Link

WDR – Monitor Beitrag: Link

Dokumentation zur Privatisierung von Trinkwasser 1

Dokumentation zur Privatisierung von Trinkwasser 2

Dokumentation zur Privatisierung von Trinkwasser 3

Bericht über Cochabamba in Bolivien (Krieg um Wasser): Link

 

Ihre Dietzenbacher Grünen

Erklärung der Grünen Europafraktion:

Besonders Wasser und Sozialdienstleistungen in Gefahr

In den vergangenen Wochen haben uns viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern erreicht. Alle eint die Sorge um die kommunale Daseinsvorsorge, die durch den Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von Dienstleistungskonzessionen gefährdet wird. Besonders groß ist die Angst vor einer Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung.

An dieser Stelle möchten wir über die Pläne der EU-Kommission aufklären – und vorweg klarstellen: Die Grüne Europafraktion ist gegen diesen Vorschlag und hat ihn am 24. Januar im Binnenmarktausschuss abgelehnt. Bereits zuvor haben die Grünen in verschiedenen Ausschüssen Anträge zur Zurückweisung der Richtlinie gestellt. Mindestens müssten Wasser und Sozialdienstleistungen ausgenommen werden.

Leider fehlt eine Mehrheit im Europäischen Parlament, das gleichberechtigter Gesetzgeber mit den Mitgliedsstaaten ist. Der federführende Binnenmarktausschuss des Europaparlaments (IMCO) hat bereits zugestimmt, denn Konservative, Sozialdemokraten und Liberale waren leider mehrheitlich für die neuen Regeln. Die Grünen hoffen nun, dass mit Unterstützung der Konservativen wenigstens eine Befassung des gesamten Parlaments mit der Richtlinie erreicht werden kann. Die Europäische Volksvertretung muss sich klar positionieren, bevor die Verhandlungen mit dem Rat der Mitgliedsstaaten beginnen – und nicht nur danach.

WAS ÄNDERT SICH DURCH DIE NEUE RICHTLINIE?

Sie verlangt keine Privatisierung des Wassers. Denn dazu hätte die EU auch gar keine Regelungskompetenz. Sie macht es allerdings bereits durch die Hintertür in Staaten, die finanzielle Unterstützung durch den Rettungsschirm ESM bekommen. So hat die EU-Kommission im Rahmen der Empfehlungen der Troika (Kommission, Europäische Zentralbank und Internationaler Währungsfonds) fürPortugal und Griechenland die Privatisierung des Wassersektors verlangt.

Die vorgeschlagene Richtlinie erschwert aber erheblich die Bedingungen für Stadtwerke und kommunale Zweckverbände – und schafft eine komplexe und unsichere Rechtslage für den öffentlichen Sektor. Damit wird Druck erzeugt. Das Ergebnis: Viele Kommunen werden erwägen, ihre Wasserkonzessionen zukünftig europaweit auszuschreiben, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und keinen langwierigen Rechtsstreit zu provozieren. Dann können sich zwar auch Stadtwerke bewerben, aber eben auch große, europaweit-tätige private Konzerne.

Die neuen Regeln verschärfen die Bedingungen für die Kommunen, die aus Finanznot – und weil ihnen das in der Vergangenheit von allen Seiten so empfohlen wurde – private Anbieter mit ins Boot geholt haben. Häufig fehlt nun das Geld für den Rückkauf und dieKommune wird gezwungen, vollständig zu privatisieren. Und das, obwohl die Bürgerinnen und Bürger das mehrheitlich gar nicht wollen.

KOOPERATION VON KOMMUNEN WIRD ERHEBLICH ERSCHWERT

Das wesentliche Argument gegen diese Richtlinie ist aber, dass sie völlig die Bedingungen ausklammert, unter denen heute Dienste der Daseinsvorsorge wie das Wasser erbracht werden müssen. Angesichts der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise, einer hohen und wachsenden Staatsverschuldung, drohender Konsequenzen von Klimawandel und demographischer Entwicklung braucht der öffentliche Sektor Spielräume für Modernisierung und Effektivierung. In vielen Bereichen stehen hohe Investitionen an, die eine Kommune allein nicht bewältigen kann. Vielmehr bedarf es dafür der Kooperation mit anderen Kommunen. Nach einer Studie der Europäischen Kommission können durch kommunale Kooperationen bis zu 30 Prozent der Kosten gespart werden. Diese hohen Synergieeffekte werden nun durch diese Richtlinie beschnitten und der öffentliche Sektor gezielt schlechter gestellt als der Private.

UNTERSTÜTZEN SIE DIE BÜRGERINITIATIVE „WASSER ALS MENSCHENRECHT“

Die Grünen werden sich weiterhin dafür einsetzen, diese Richtlinie zu verhindern, auch in den Verhandlungen mit Rat und Kommission. Eine breite Unterstützung für die Europäische Bürgerinitiative „Wasser als Menschenrecht“  kann dazu beitragen, den Druck zu verstärken. Die Grünen bitten Sie daher, diese Initiative zu unterzeichen. Weitere Informationen können Sie der Homepage unserer verantwortlichen Abgeordneten Heide Rühle entnehmen.

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