Haushaltsantrag – 2018 – Betrieb der Stadtbücherei

Die SVV möge folgenden Antrag zum Haushalt 2019 beschließen: Der KW –Vermerk wird aufgehoben.

Begründung:
Der KW-Vermerk wird aufgehoben, da die Stadtbücherei nicht nur im Hinblick auf den weiteren Zuzug für alle Menschen ein wichtiger Teil der Bildung erfüllt. Sondern auch ein kultureller Mittelpunkt der Kreisstadt ist. Um diesen zu erhalten, wird ausreichend Personal benötigt.

Artikel kommentieren