Liebe Dietzenbacher Eltern,
ab dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz und rückt damit immer näher. Noch immer fehlen viele Betreuungsangebote, Fachkräfte, Räume und mehr. Nach wie vor ist der Bedarf im Bundesdurchschnitt, vor allem aber in vielen Ballungsgebieten und Städten Deutschlands, deutlich höher als ursprünglich beim Krippengipfel von Bund und Ländern angenommen wurde. Der 1. August und das In-Kraft-Treten des Rechtsanspruchs sind nicht das Ende des Betreuungsausbaus, sondern ein wichtiger Meilenstein.
Wir fordern stärkere Investitionen in den Kita-Ausbau, insbesondere ein Sofortprogramm für Kommunen mit einem besonders hohen Bedarf an U3-Plätzen. Viele Kommunen haben sich bereits in den vergangenen Jahren beim Kitaausbau stark engagiert, haben jedoch einen weit überdurchschnittlichen Bedarf an Betreuungsangeboten. Diesen Bedarf können viele der Kommunen nicht mit den bisherigen Mitteln und auch nicht aus eigener Kraft decken.
Qualität der Angebote nicht vergessen
Dies ist jedoch nicht die einzige Herausforderung, der sich Bund, Länder und Kommunen stellen müssen. Wenn die Kindertagesbetreuung ihrem gesetzlichen Förderauftrag – Bildung, Erziehung und Betreuung – und den gesellschaftlichen Erwartungen an sie weiterhin gerecht werden soll, muss Kindern, Eltern und pädagogischem Personal eine deutlich höhere Qualität in den Einrichtungen zur Verfügung stehen. Daher ist neben der Konzentration auf den Ausbau von Kita-Plätzen für Kinder unter drei Jahren (U3) eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung notwendig. Hier sind Bund, Länder und Kommunen gemeinsam in der Pflicht, in den kommenden Jahren Verbesserungen zu erreichen. Die grüne Bundestagsfraktion hat ein Positionspapier „Gute Kitas für alle Kinder!“ beschlossen, in dem sie konkrete Maßstäbe für gute Kindertagesbetreuung benennt. Zentral sind dabei:
- Frühkindliche Bildung braucht Zeit. Der Ganztagsbetrieb ermöglicht einen anderen Tagesrhythmus in den Einrichtungen und bietet mehr Zeit für die Förderung der Kinder. Daher fordern wir eine Klarstellung im Bundesgesetz, dass es sich beim Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz um einen Ganztagsplatz handelt – für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung. Und auch wenn wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern wollen, darf sich die Betreuungszeit nicht auf den Zeitraum von 8.00 bis 16.00 Uhr erschöpfen. Kindertagesstätten müssen ihre Öffnungszeiten an die Gegebenheiten der modernen Arbeitswelt anpassen.
- Wir wollen im Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Mindeststandard für das Verhältnis von Fachkräften zu Kindern verankern, um einen deutlichen Qualitätsschub in den Einrichtungen zu ermöglichen. Die festgeschriebeneFachkraft-Kind-Relation soll sich – als Maximalgröße – an 1:4 für unter Dreijährige und 1:10 für über Dreijährige orientieren. Eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation muss aber auch Verfügungszeiten beinhalten. Das in einer Kindertageseinrichtung tätige Fachpersonal benötigt für eine qualitativ hochwertige Arbeit Vor- und Nachbereitungszeiten. Diese sollten mindestens 25 Prozent der vereinbarten Arbeitszeit ausmachen.
- Die Arbeit in den Kindertagesstätten ist in den vergangenen Jahren deutlich anspruchsvoller geworden. Um das breite Aufgabenspektrum zu bewältigen, bedarf es einer erweiterten Personalstruktur. Für einen Teil des Personals ist eine entsprechend höher qualifizierte Ausbildung notwendig. Mittelfristig streben wir an, dass in jeder Gruppe eine Fachkraft mit Hochschulabschluss arbeitet.
Eine gute Qualität der Angebote in der Kindertagesbetreuung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam in der Pflicht sind. Zur Finanzierung schlagen wir vor, das Ehegattensplitting deutlich abzuschmelzen. Die Mehreinnahmen müssen in die Kindertagesbetreuung fließen.
Betreuungsgeld konterkariert den Kita-Ausbau
Während die Alarmglocken beim Kita-Ausbau schon seit Jahren läuten, sollen nun 1,2 Milliarden Euro für eine Familienleistung ausgegeben werden, die aus bildungs-, gleichstellungs- und familienpolitischer Sicht unsinnig bis katastrophal ist. Dieses Geld fehlt für den Kita-Ausbau.
Dabei kann von der viel diskutierten Wahlfreiheit erst die Rede sein, wenn Eltern die Wahl zwischen verschiedenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten haben. Davon sind Eltern in vielen Regionen weit entfernt.