Antrag: Entwicklung von Projektskizzen für die Förderprogramme „Aktive Kernbereiche“ und „Zukunft Stadtgrün“

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach bitten wir,
in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschließen:

Entwicklung von Projektskizzen für die Förderprogramme „Aktive Kernbereiche“ und „Zukunft Stadtgrün“
Der Bund und das Land Hessen haben im letzten Jahr für hessische Kommunen, für Grünflächen, soziale Treffpunkte und lebendige Ortskerne 102 Millionen Euro bewilligt. Die Förderung gliedert sich in die vier Programme „Aktive Kernbereiche“, „Soziale Stadt“, „Zukunft Stadtgrün“
und „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“. Dietzenbach wurde dabei in das Programm „Soziale Stadt“ für 10 Jahre aufgenommen und im Rahmen des ersten Förderbescheids mit 189 000 Euro für „Dietzenbach Südost“ bedacht.

Der Magistrat der Kreisstadt Dietzenbach wird gebeten, Projektskizzen für die Förderprogramme
1) „Aktive Kernbereiche“ und
2) „Zukunft Stadtgrün“ zu entwickeln und dafür entsprechende Mittel in den Haushalt 2020/2021 einzustellen.

Dass das Bund Länderprogramm „Soziale Stadt Süd-Ost“ für die Stadt Priorität hat, schließt unseres Erachtens nicht aus, dass Fördermittel für die beiden Umweltprogramme nicht auch beantragt werden können.

Begründung für Punkt 1:
In Dietzenbach wird der Einzelhandel, speziell im Altstadtbereich, seit Jahren zurückgedrängt. Urbanes Leben ist durch Einkaufszentren in Gefahr. Das Förderprogramm „Aktive Kernbereiche“ hat zum Ziel, Innenstädte und Ortskerne zu stärken, sie weiterzuentwickeln und sie als
Standorte für Wirtschaft, Kultur, Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu erhalten und zu profilieren. Einzelhandel, Wohnen, Kultur, Freizeit, Erholung und Verkehr müssen in einer Gesamtschau betrachtet und aufeinander abgestimmt werden.

Antrags-Ziel von Punkt 1 stimmt mit der Strategischen Zielplanung der Stadt Dietzenbach überein.

(Strategische Zielplanung Pkt. 2.4 „Dietzenbach als Wirtschaftsstandort/Einzelhandelslandschaft“)

Begründung für Punkt 2:
Das im Jahr 2017 vom Bundesbauministerium gestartete Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung stellt für das Programm „Zukunft Stadtgrün“ 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden Ländern und Kommunen für Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur bereitgestellt. Sie können für städtebauliche Maßnahmen eingesetzt werden, die der Anlage, Sanierung, Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen im Rahmen der Erhaltung und Entwicklung von Quartieren als lebenswerte und gesunde Orte dienen. Damit leisten die Maßnahmen einen wertvollen Beitrag zur Lebens- und Wohnqualität, zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Verbesserung des Stadtklimas, zur gerechten Verteilung qualitativ hochwertigen Stadtgrüns, zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur der Naturerfahrung für die Menschen. Antrags-Ziel von Punkt 2 stimmt mit der Strategischen Zielplanung der Stadt Dietzenbach überein.

(Strategische Zielplanung 2.3.5d „Dietzenbach als Wohnstandort/Klimaschutz“)

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