Offenlage des Bebauungsplanes 14/ 4: Die Möglichkeit zur Stellungnahme

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12. Mai 2017 den Bebauungsplan 14/4 „Gewerbegebiet nordöstlich der Messenhäuser Straße“ beschlossen. Nun beginnt die Offenlage, wie in der Stadtpost vom 25. Mai 2017 zu lesen war. „Das heißt, dass die Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Dietzenbach bis 30. Juni 2017 den Bebauungsplan im Rathaus einsehen können oder auf der Homepage der Kreisstadt,)“ erklärt Andrea Wacker-Hempel. (http://www.dietzenbach.de/index.phtml?mNavID=1976.93&sNavID=1976.93&La=1 Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Anregungen zum Bebauungsplan direkt im Rathaus abgeben, oder sie schriftlich einreichen. Wichtig ist nur, zu wissen, dies muss bis zum 30. Juni geschehen sein. „Wer nicht will, dass dort verstärkt ein Viertel mit Spielhallen, Wettbüros, Hochzeitshallen, Diskotheken, Swingerclubs,Nachtlokalen usw. entsteht, sollte seinen Widerspruch zu dieser Planung im Rathaus einreichen, “ betonen die Grünen, die auch für Erklärungen des umfangreichen Bebauungsplanes bereitstehen. Nach der Offenlage werden alle eingereichten Stellungnahmen zusammengestellt und der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese muss dann final über die Ausgestaltung bzw. die Umsetzung des Bebauungsplanes entscheiden. “ Wir hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger bei diesem großen Bebauungsplan ein Wörtchen mitreden,“ erklärt Andrea Wacker-Hempel für die Grüne Fraktion. “ Es die Chance, sich einzumischen und klar zu machen, was in diesem Teil der Kreisstadt zukünftig passieren soll und was nicht und vor allem welchen Ruf wir in Zukunft haben sollen und welchen nicht.“

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