Grüne-Fraktion: Unser Antrag zum Thema „Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen“ im Wortlaut

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Die SVV möge beschließen

Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in der Kommunalverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung „Der Magistrat wird beauftragt, zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen, den Entwurf einer entsprechenden Satzung vorzulegen. Sie soll ein Kastrationsgebot für privat gehaltene Katzen mit Freigang wie folgt regeln:

1. Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

2. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

3. Auf Antrag können Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zugelassen werden, wenn die Interessen der Antragstellerin oder des Antragstellers die durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall nicht nur geringfügig überwiegen.

4. Die Nichtbeachtung der Kastrationspflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.

Begründung:

Basis für den beantragten Beschluss bildet die am 12.9.2014 vom hessischen Kabinett beschlossene und am 30. April 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlichte Verordnung zur Änderung der Delegationsverordnung und anderer Vorschriften vom 24. April 2015. Diese bildet gem. §21 Ziff. 3 die rechtlich Handhabe, mit der Kommunen in Hessen die Möglichkeit haben, eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Kraft zu setzen (s. Anlage). Die zum Teil große Anzahl frei lebender Katzen stellt die Kommunen vor große Probleme. Zum einen sind die Kommunen zum Tierschutz und zur Gefahrenabwehr verpflichtet. Das unkontrollierte Anwachsen der Population könnte außerdem zu Gefahren im Straßenverkehr führen. Durch Einführung einer Kennzeichnungspflicht könnten aufgefundene Tiere schneller an ihre Besitzer rückgeführt werden, so dass hierdurch eine deutliche Verringerung des finanziellen Aufwands, sowohl für Tierheime als auch für die Kommunen, erreicht werden kann. Ein weiterer Populationsanstieg verstößt aufgrund der damit einhergehenden Folgen für die Tiere gegen das tierschutzrechtliche Gebot, Leiden zu minimieren, das sich aus Art. 20a GG in Verbindung mit § 1 TierSchG ergibt. Dadurch, dass im Falle einer entsprechenden Rechtsverpflichtung nun eine Ordnungswidrigkeit bei Nichtbefolgung der Vorschrift begangen wird, ist zu erwarten, dass dies den gewünschten Effekt bei den KatzenhalterInn hervorruft. Die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht steht nicht nur im Einklang mit dem Tierschutzgesetz, sie verwirklicht auch das in Art 20 a GG verankerte Gebot zum effektiveren Tierschutz. Die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht wird von namhaften großen Verbanden wie dem Deutschen Tierschutzbund, dem Landestierschutzverband Hessen, aber auch von der Bundes- und Landestierärztekammer unterstützt.

Katzen sind domestizierte Haustiere, für die der Mensch die Verantwortung trägt. Herrenlose, frei lebende Katzen stammen letztendlich alle von Katzen ab, die sich in der Obhut des Menschen befanden und deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde. Unkastrierte Katzen können sich zwei bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Die Anzahl der Jungen pro Wurf liegt ungefähr zwischen drei bis fünf Welpen. Das Schicksal dieser Tiere ist ungewiss, nicht selten gehen diese Tiere mangels Futter und Pflege leidvoll ein.

Die betroffenen frei lebenden Katzen werden nicht im Stande sein, sich und ihren Nachwuchs dauerhaft selbst zu ernähren. Frei lebenden Katzen, die nicht langer an betreuten Futterstellen versorgt werden, werden sich auf weitere Teile des Stadtgebietes ausbreiten und vermehrt sich auf privaten Grundstücken nach Nahrung suchen. Ein großer Teil dieser Katzen wird jedoch vor allem im Winter einen qualvollen Hungertod sterben. Diese Katzen ihrem Schicksal zu überlassen ist kein verantwortungsvoller und ethisch vertretbarer Umgang mit dem Problem frei lebender Katzen.

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