Die SVV möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzlich zu den jetzt schon betroffenen Waldabteilungen 47, 50, 51 und 54 am Hexenberg und die Waldabteilungen 52, 55, 56 und 57 am Schwimmbad / Waldstadion, die Waldabteilungen 59, 60, 61 und 62 in Steinberg im Jahre 2015 neu durch die Maßnahmenkombination Besprühung + Absaugung vor dem Eichenprozessionsspinner weitestgehend zu schützen.
Diese Maßnahmen sollen in den darauffolgenden Jahren rechtzeitig ausgeführt werden, um die Bevölkerung in diesen Bereichen weitestgehend vor den Folgen des Eichenprozessionsspinners zu schützen. Sollte es zu weiteren Befall in anderen Gebieten kommen, so müssen auch dort geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Der SVV ist über den Erfolg der Besprühung und der Absaugung zeitnah ein Bericht vorzulegen.
Begründung:
In den letzten Jahren kam es zu einem erhöhten Auftreten des Eichenprozessionsspinners in den bezeichneten Waldflächen. Es ist mit einer weiteren Ausbreitung und Massenvermehrung zu rechnen. Daraus resultierend ist in vielen Bereichen eine existentielle Gefährdung der Eichenbestände gegeben. In Waldrandbereichen und in vielbesuchten Waldflächen liegt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor. Der Kontakt von Haut oder Schleimhaut des Menschen mit den Haaren der Raupe ist in den betroffenen Gebieten kaum vermeidbar, da die Brennhaare sich für mehrere Jahre sowohl in der unmittelbaren Nähe der Raupennester befinden, als auch durch den Wind in weiter entfernte Bereiche getragen werden.
Weil sich gerade das Waldgebiet am Standrand Steinberg in den vergangenen Jahren als Naherholungsgebiet für Dietzenbacher, Nutzungsstätte für Schulen (u.a. HMS, Montessori- und Waldorfschule) und Kindergärten (u.a. Montessori- und Waldorfkindergarten, Waldkindergarten Hoppetosse, Kita XI) etabliert hat und hier ein neues Baugebiet in unmittelbarer Lage zum Waldrand entstanden ist, sollte der Magistrat dieses Gebiet, ebenso wie die Bestandsgebiete am Hexenberg und um das Waldschwimmbad entsprechend für die Dietzenbacher zugänglich erhalten.
Eine alternative Sperrung der Waldwege über die Monate von April/Mai bis September stellt keine Alternative da. Zudem „überleben“ die Brennhaare für mehrere Jahre, was den Wald früher oder später auch in den restlichen Monaten faktisch nicht mehr betretbar macht.