Die GRÜNEN im Landtag betonen, dass das Land Hessen sich seiner humanitären Verantwortung für Schutzsuchende bewusst ist und alle rechtlichen Möglichkeiten nutzt, um ihr gerecht zu werden. „Die Grundlage für Asylentscheidungen über Schutzsuchende aus Afghanistan ist die Sicherheitseinschätzung des Bundesaußenministeriums, auf die das Land Hessen keinen Einfluss hat“, erklärt Marcus Bocklet, integrationspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Bedauerlicherweise lehnt es das Außenministerium allen Aufforderungen zum Trotz ab, diese Einschätzung zu überprüfen. Der schwere Anschlag in der Nähe der Deutschen Botschaft in Kabul mit offenbar mehr als 80 Todesopfern zeigt aus unserer Sicht einmal mehr, dass es dringend nötig ist, die Einschätzung der Realität anzupassen. Es ist richtig, dass die Bundesregierung den für heute geplanten Flug abgesagt hat; wir hoffen sehr, dass dies den Einstieg in eine Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan bedeutet.“
„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) prüft, ob es zielstaatsbezogene Abschiebehindernisse gibt. Weil die Bundesregierung der Meinung ist, nach Afghanistan könne abgeschoben werden, werden daher Asylanträge abgelehnt. Das können wir landespolitisch nicht ändern“, erläutert Bocklet. Hessen nutze bei der anschließenden Möglichkeit, zu prüfen, ob es personenbezogene Abschiebehindernisse gibt, die Ermessensspielräume, die dem Land im Rahmen des Asyl- und Aufenthaltsrechts zustehen. „Individuelle Abschiebehindernisse können etwa vorliegen, wenn die oder der Betroffene auf Grund einer Krankheit reiseunfähig ist. Auch, wer eine Berufsausbildung begonnen hat, kann eine Duldung erhalten und in Deutschland bleiben. Das Gesetz ermöglicht eine Duldung auch, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen vorliegen. Das kann zum Beispiel aufgrund der familiären Situation der Fall sein. Die Landesbehörden prüfen in jedem Einzelfall sorgfältig, ob solche Abschiebehindernisse vorliegen.“
„Sollte trotz allen Prüfungen weiterhin Ausreisepflicht bestehen, werden aus Hessen vorrangig Straftäter, die nach geltendem Recht ausreisepflichtig sind, nach Afghanistan abgeschoben. Alle Entscheidungen im Asylverfahren können Betroffene gerichtlich überprüfen lassen. Soweit das Rechtsmittel keinen Erfolg hat und auch unter Ausnutzung der Ermessensspielräume des Landes kein Bleiberecht besteht, besteht grundsätzlich eine Ausreisepflicht, die das Land umsetzen muss. Dabei hat in jedem Fall die freiwillige Ausreise Vorrang vor der Abschiebung.“