Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger können an ihrem Hauptwohnsitz das Europäische Parlament wählen! Viele wissen das nur nicht.
Wie kann ich als EU-AusländerIn in Dietzenbach wählen gehen?
Du bist ein „nichtdeutscher Unionsbürger“? Um an deinem Hauptwohnsitz (z.B. in Dietzenbach) wählen zu können, musst du dich in das Wahlregister eintragen lassen:
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben
- Antrag bis 4. Mai schicken an:
Abteilung Wahlen
Fachbereich 30.30
Europaplatz 1
63128 Dietzenbach
- 3. Am 25. Mai wählen gehen
Mehr Infos gibt es auf der Homepage des Bundeswahlleiters:
www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/unionsbuerger/