Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung wird im gesamten B-Plan 14/4 jeweils über die Ausnahmegenehmigungen beschließen.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung muss zu solch grundlegenden Entscheidungen ihr Votum abgeben. Das kann nicht dem Magistrat überlassen werden.
Andrea Wacker-Hempel