Antrag: B-Plan 14/4 – Gewerbegebiet nordöstlich der Messenhäuser Straße

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung wird im gesamten B-Plan 14/4 jeweils über die Ausnahmegenehmigungen beschließen.

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung muss zu solch grundlegenden Entscheidungen ihr Votum abgeben. Das kann nicht dem Magistrat überlassen werden.


Andrea Wacker-Hempel

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