Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschließen:
Betreff: Ergänzungsantrag zum Änderungsantrag
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens für einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gemäß § 12 (2) BauGB zur Entwicklung des Wohnquartiers „Die Hainäcker“ Aufstellungsbeschluss
Antrag:
Der Magistrat wird gebeten beim Bauträger darauf hin zu wirken, dass dieser, obwohl nicht vorgeschrieben, Ausgleichsmaßnahmen zugunsten des städtischen Ökopunktekontos entrichtet.
Die Höhe der Ausgleichszahlungen und die Umsetzung (in der Gemarkung Dietzenbachs) sollen zusammen mit der Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach ermittelt werden.
Begründung:
Nach Aussage des Magistrates ist es bei der Größe des zu bebauenden Grundstückes nicht nötig für Ausgleichsmaßnahmen zu sorgen. Dennoch muss die Kreisstadt Dietzenbach ein hohes Interesse daran haben, gerade vor dem Hintergrund der Klimadiskussionen, dass im Rahmen jeglicher Bebauung, die auch immer ein Eingriff in die Natur ist, für einen Ausgleich in dieser zu sorgen.
Andrea Wacker-Hempel
Fraktionsvorsitzende