Gemeinsamer Änderungsantrag der Grünen und SPD Fraktion zur Drucksache-Nr.:18/1017/10.60
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach wird gebeten, in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschließen:
Festlegung des Wahltages sowie des Tages einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl der Bürgermeisterdirektwahl
Antrag:
Entsprechend § 42 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes legt die Stadtverordnetenversammlung die Bürgermeisterwahl auf den Tag der Bundestagswahl 2021 (September) fest. Die eventuell notwendige Stichwahl findet 2 Wochen später statt.
Begründung:
Um faire und demokratische Wahlen sicherzustellen, muss den Kandidierenden ausreichend Möglichkeit gegeben werden, sich innerhalb der Bevölkerung bekannt zu machen. Zudem erfordert eine gültige Kandidatur die Aufstellung durch eine Wählergruppe, eine Partei oder das Einreichen von Unterschriften. Gerade in Zeiten von Kontaktbeschränkungen würde eine stark vorgelegte Wahl Kandidierende unter unverhältnismäßigen Zeitdruck bringen und einer fairen und demokratischen Wahl entgegenstehen.
Das Zusammenlegen der Bürgermeisterwahl mit der Bundestagswahl im Herbst 2021 beinhaltete hingegen alle verwaltungstechnischen Vorteile, ließe aber den in Hessischen Kommunen üblichen zeitlichen Rahmen.
Die Kommunalwahl 2021 wird zu enormen logistischen Problemen führen. Aus diesem Grund ist die Bürgermeisterwahl am gleichen Tag eine weitere und zusätzliche Belastung für alle. Bei der Bundestagswahl wird es diese Belastung so nicht geben.