Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach bitten wir, in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschließen: Die Vorlage des Magistrats wird wie folgt geändert:
1) Anlage TOP 7 2020/01.10 Anlage 1_B 62-3_Plan – B- Textliche Festsetzungen Teil 1- Planungsrechtliche Festsetzungen/2. Maß der baulichen Nutzung, 2.2. (Seite 25) – Das neu zu errichtende Gebäude erhält maximal 3 Vollgeschosse. Sollte das Dachgeschoss als Wohnraum genutzt werden, dann muss dieses Geschoss als „Staffelgeschoss“ zurück gebaut werden.
2) Anlage TOP 7 2020/01.10 Anlage 1_B 62-3_Plan – E – Allgemeine Hinweise 11. Strom/Fernwärme – (Seite 25) Dies erhält den Zusatz: Es werden zudem ausreichend Ladestationen für Elektrofahrzeuge geplant Begründung:
Zu 1) Im Bereich der Offenbacher Straße befindet sich unweit des Rathauses ein bislang unbebautes Grundstück, das eine Baulücke innerhalb der umgebenden Bebauung darstellt. Im ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 62 war an dieser Stelle eine drei- bis viergeschossige Blockrandbebauung vorgesehen. Der neue Wohnblock an der Offenbacher Straße sollte gerade an dieser Stelle nicht höher werden, als die an ihn anschließenden Häuser, um den Eindruck einer „Stadtmauer“ zu vermeiden.
Zu 2) Die Planung von Ladestationen für E-Fahrzeuge ist inzwischen Normalität und soll auch in den Bebauungsplan Nr. 62/3 „Wohnen an der Offenbacher Straße“ aufgenommen werden.