Anfrage: Verkehrsmaßnahme

ANFRAGE der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Magistrat

Wir bitten den Magistrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

Betreff: Ordnungsamt / Maßnahme im Theodor-Heuss-Ring

Anfrage:
Am 31.03.2021 gegen 11 Uhr fand im Theodor-Heuss-Ring zwischen Regenbogenschule und Masayaplatz eine Maßnahme des Ordnungsamts statt. Es wurde per Lautsprecher durchgesagt, dass Radfahrende die Straße nicht benutzen dürften, sondern auf dem dafür freigegebenen Fußgängerweg zu fahren hätten. Mindestens ein Radfahrer wurde angehalten und unter Ankündigung eines Ordnungswidrigkeitsbescheids genötigt, den für Radfahrende mit Schrittgeschwindigkeit zur Benutzung freigegebenen Fußgängerweg zu benutzen.

Wir fragen dazu:
Welche Regeln auf Basis der StVO gelten für Radfahrende auf welchen Abschnitten des Theodor-Heuss-Rings?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Maßnahme des Ordnungsamtes? Wer hat die Maßnahme mit welcher Begründung angewiesen?

  1. Gab es auf anderen freigegebenen Fußgängerwegen ähnliche Aktionen? Wenn ja, auf welchen? Wenn nein, warum nur im Theodor-Heuss-Ring?
  2. Weitere Informationen:
    Das Foto der Beschilderung im Theodor-Heuss-Ring weist einen Fußweg aus mit Freigabe für Radfahrende in Schrittgeschwindigkeit.

Für die Fraktion
Nils Steinheimer


Antwort:

Bei dem Theodor-Heuss-Ring handelt es sich verkehrsrechtlich um eine Tempo 30 Zone.
In diesen Zonen sollen Radfahrer bevorzugt die Fahrbahn nutzen. Im Theodor-Heuss-Ring wurden auf Antrag von Bürgern die Gehwege für den Radverkehr freigegeben, da immer wieder vorgetragen wurde, dass aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und den gefahrenen Geschwindigkeiten Angst bei der Benutzung der Fahrbahn vorherrschen würde.
Die offenkundig fehlerhafte Maßnahme wurde intern angesprochen. Entsprechende Nachschulungen werden vernalasst.
Mit freundliche Grüßen

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