Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach bitten wir,
in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach beauftragt den Magistrat alles Notwendige in die Wege zu leiten, damit das Schwimmbad pünktlich zum 01. Mai 2021 eröffnen kann, selbst dann, wenn sich durch die Corona-Auflagen der Eröffnungstermin verschieben sollte.
Dazu gehört auch, wenn es aufgrund der Corona-Verordnungen immer noch notwendig sein sollte, die Registrierung über ein Online-Portal und die Möglichkeit direkt Eintrittskarten zu kaufen.
Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zur Eröffnung regelmäßig und aktuell über die von Bürgermeister Jürgen Rogg in seinem Jahresrückblick 2020 auf der Homepage der Stadt aufgeführten derzeit laufenden konkreten Planungen Bericht zu erstatten.
Begründung:
Das Schwimmbad ist im Sommer für die Dietzenbacherinnen und Dietzenbacher DIE Freizeiteinrichtung. Die Schließung in 2020 hat in der Stadt für erheblichen Unmut gesorgt. Eine erneute Nichtöffnung ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln, denn andere Kommunen haben es vorgemacht, wie eine Öffnung auch unter den erschwerten Auflagen durch die Eindämmung der Corona-Pandemie erfolgreich und ohne Störungen funktionieren kann.
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