Änderungsantrag zu Zustimmung einer kommunalen Ausfallbürgschaft für die Stadtwerke Dietzenbach GmbH

Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DL-FWUDS

Betreff: Änderungsantrag zu Zustimmung einer kommunalen Ausfallbürgschaft für die Stadtwerke Dietzenbach GmbH
Antrag:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt einer Ausfallbürgschaft für die Stadtwerke Dietzenbach GmbH nicht zu.
  2. Der Magistrat bzw. die Leitung der Städtischen Betriebe werden beauftragt, die aufgrund von Liquiditätsmangel der Stadtwerke Dietzenbach GmbH im Jahre 2019 gewährten Darlehen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Rückzahlung um vier Monate ab dem 01.11.2020 zu prolongieren.
  3. In den vier Monaten ab dem 01.11.2020 ist von dem Vertreter des Gesellschafters, Herrn Bürgermeister Rogg, in Absprache und Einvernehmen des dem Haupt- und Finanzausschusses ein unabhängiger Sonderprüfer zu bestellen, der die Ursachen der Liquiditätsmängel feststellt, einen aktuellen Status Quo der Finanzkraft dieser Gesellschaft erarbeitet, Einsparpotentiale in der Zukunft eruiert und die einzelnen Geschäftsfelder der Stadtwerke Dietzenbach GmbH auf ihre mittelfristige finanzielle Tragkraft untersucht. Der Bericht wird vor der Kommunalwahl 2021 vorgelegt.
  4. Der Stadtverordneten-Versammlung ist bis zur nächsten Sitzung ein schriftlicher Investitionsplan der Stadtwerke Dietzenbach GmbH vorzulegen.

Begründung:
Eine Ausfallbürgschaft über den Betrag von 10.500.000€ mit der beantragten Laufzeit von 80 Jahren verpflichtet die Kreisstadt Dietzenbach über Generationen hinweg. Bevor die Stadtverordnetenversammlung hierzu ihr Einvernehmen erklärt, bedarf es belastbarer und externer Einschätzung hinsichtlich der zukünftigen Ertragskraft dieser im Besitz der Kreisstadt stehenden Kapitalgesellschaft.
Die Hintergründe für den „kurzfristigen“ Kreditbedarf zur Überwindung von Liquiditätsproblemen sind nicht geklärt.
Die mangelnde Tilgungsfähigkeit lässt befürchten, dass die im normalen Geschäftsbetrieb entstandenen Verluste durch die ungewöhnlich lange und dem Anlass nicht adäquate Kreditlaufzeit von 80 Jahren (!) in ihrer Bedeutung nicht die notwendige Aufmerksamkeit erhalten werden.
Das grundsätzliche Problem des bei weitem zu geringen Eigenkapitals und der damit verbundenen mangelnden Kreditwürdigkeit zur Außenfinanzierung von Investitionen ist zu lange vernachlässigt worden und ist nicht durch eine etwaige Ausfallbürgschaft erledigt.

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