Wir bitten den Magistrat um Beantwortung folgender Frage(n):
- Beabsichtigt der Magistrat, die Änderung zum Friedhofs- und Bestattungsgesetz in Dietzenbach umzusetzen?
- Wenn ja, wann ist diese Maßnahme beabsichtigt?
- Wenn nein, warum nicht?
Begründung: Am 01.03.2019 ist die beschlossene Änderung des Landes Hessen zum Friedhofs- und Bestattungsgesetz in Kraft getreten, die es Kommunen ermöglicht, Steine aus ausbeuterischer Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen zu verbieten. Weitere Informationen: § 6a, Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Vom 5. Juli 2007 Stand: 01.05.2019 Zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 381).
Monique Eckardt-Begal
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