Wir bitten den Magistrat um Beantwortung folgender Frage(n):
- Beabsichtigt der Magistrat, die Änderung zum Friedhofs- und Bestattungsgesetz in Dietzenbach umzusetzen?
- Wenn ja, wann ist diese Maßnahme beabsichtigt?
- Wenn nein, warum nicht?
Begründung: Am 01.03.2019 ist die beschlossene Änderung des Landes Hessen zum Friedhofs- und Bestattungsgesetz in Kraft getreten, die es Kommunen ermöglicht, Steine aus ausbeuterischer Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen zu verbieten. Weitere Informationen: § 6a, Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Vom 5. Juli 2007 Stand: 01.05.2019 Zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 381).
Monique Eckardt-Begal
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Leinenpflicht für Hunde in der Gemarkung Dietzenbach
16.10.2022 Wir bitten den Magistrat um die schriftliche Beantwortung unserer Fragen. 1. Welche Auswirkungen hätte eine Leinenpflicht für Hunde in der Gemarkung Dietzen-bach während der Brut- und Setzzeit? 2. Welche…
Weiterlesen »
Anfrage: Stadttauben
10.03.2022 Wir bitten den Magistrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen: Betreff: Belastung durch eine immer größer werdende Taubenpopulation Anfrage:Die Zunahme der verwilderten, heimatlosen Taubenpopulation in der gesamten Stadt stelltnicht nur…
Weiterlesen »
Anwohnerparken im Stadtgebiet
Weiterlesen »