Die SVV möge folgenden Antrag zum Haushalt 2019 beschließen:
InvestitionsNr. 40 2018 02: Bürgerhaus Büroeinrichtung
Sperrvermerk auf 12.000€
Begründung:
Der Sperrvermerk wird aufgehoben, sobald der Magistrat ein Nutzungskonzept für 2018 ff über das Bürgerhaus vorlegt.
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