Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach möge beschließen
Der Magistrat wird gebeten, die Kitagebührensatzung vom 1.1.2017 über den 1.8.2017 aufrechtzuerhalten.
Die angekündigte Gebührenerhöhung zum 1.8.2017 entfällt.
Begründung:
Die Regierungspräsidentin hat die beschlossene Kita-Gebührensatzung inclusive der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für rechtswidrig erklärt. Die SVV muss ausreichend Zeit haben, um über die Auswirkungen beraten zu können.In der Zwischenzeit muss es für die Eltern Rechtssicherheit geben.
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