Presse: Wann kommt die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit auch in Dietzenbach?

 

Eine weitere Nachbarkommune macht Ernst: in Dreieich legt der Magistrat den Stadtverordneten eine Satzung zur Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vor.

„Wir begrüßen, dass nun eine weitere Kommune diese Initiative ergreift,“  kommentieren die GRÜNEN den Artikel in der Offenbach Post vom 13.01.2016.

Die Dietzenbacher GRÜNEN haben bereits im April 2014 einen Prüfantrag an den Magistrat gestellt, mit der Bitte gemeinsam mit den umliegenden Kommunen Rödermark, Dreieich und Rodgau sowie in Zusammenarbeit mit den örtlichen Verbänden eine Satzung zu erarbeiten. In dieser sollte festgelegt werden, dass in allen Kommunen während der gleichen Zeit die Brut- und Setzzeit die Jungtiere geschützt wird.
Damit dem notwendigen Bewegungstrieb der Hunde nachgekommen werden kann, sollte der Magistrat außerdem in einem Prüfbericht eine Liste der möglichen Grundstücke (städtische wie auch im DSK-Vermögen) beifügen, die für eine ggf. notwendige Freilauffläche genutzt werden könnten.

„Wir wissen, dass sich viele an die Anleinpflicht halten. Aber wir wissen auch, dass es Hundehalter gibt, die direkt nach Dietzenbach kommen, weil es hier keine Reglementierung gibt,“ erklärt Andrea Wacker-Hempel für die GRÜNEN. Es reicht leider nicht, dass der Bürgermeister regelmäßig im Frühjahr an die Einsicht der Uneinsichtigen appelliert. Auf die Dauer helfen nur klare Regelungen, die nicht nur Naturschützer oder Jäger fordern!

Die GRÜNEN fordern den Magistrat auf, gemeinsam, wie im Antrag formuliert, mit den umliegenden Kommunen und mit den Verbänden auch für Dietzenbach endlich Nägel mit Köpfen zu machen!

„Dietzenbachs Natur hat es  verdient, geschützt zu werden, sie ist schließlich unser aller Naherholungsgebiet!“

 

01 _ Anleinpflicht

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