„Das Kabinett hat am vergangenen Montag der Verbändeanhörung zur Einführung der Mietpreisbremse in Hessen zugestimmt. Damit reagiert die Landesregierung auf die zunehmende Wohnungsknappheit in Teilen des hessischen Wohnungsmarktes. Besonders im Ballungsraum Rhein-Main und in den größeren Städten und Gemeinden wird es für Haushalte niedriger und mittlerer Einkommen zunehmend schwierig, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Mietpreisbremse nicht zwingend auf komplette Kommunen angewendet werden muss. In begründeten Fällen können einzelne Stadtteile von der Gültigkeit der Mietpreisbremse ausgeklammert werden. In einigen Fällen, z.B. in Frankfurt, wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Eine Entscheidungsgrundlage hierfür war ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten. Dieses Gutachten steht allen Interessierten ab sofort im Internet zur Verfügung. Damit wollen wir ein Höchstmaß an Transparenz noch während des laufenden Verfahrens zur Einführung der Mietpreisbremse sicherstellen.“
Das erwähnte Gutachten finden Sie im Internet unter folgender Adresse:
https://umweltministerium.hessen.de/klima-stadt/rechtsnormen-fuer-den-bereich-des-wohnens
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