Antrag – Sandabbau II

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach bitten wir, in öffentlicher
Sitzung wie folgt zu beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Magistrat der Kreisstadt Dietzenbach kein
planungsrechtliches Einvernehmen zum möglichen Sandabbau im Dietzenbacher Eulerwald
erteilt.

Begründung:
Dem Antrag keinen Sandabbau im Dietzenbacher Eulerwald zuzulassen wurde in der
Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019 von allen Fraktionen zugestimmt.
Nun wird in der Presse (FR 01.06.2019) davon gesprochen, dass dieser Antrag nur Resolutions-
charakter hat, …..“ alle Entscheidungen seitens des Regierungspräsidiums fallen und die
Kreisstadt lediglich Beteiligte des dazu gehörigen Planungsverfahrens“ sei.
Um Klarheit für alle Seiten zu schaffen, ist obiger Beschluss dringend notwendig.

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