Antrag – Mauersegler

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach bitten wir, in öffentlicher
Sitzung wie folgt zu beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Magistrat der Kreisstadt Dietzenbach
dafür Sorge trägt, dass an baulich dafür geeigneten städtischen Gebäuden Nistplätze für den
Mauersegler eingerichtet werden. Der Bau der Nistplätze erfolgt in möglicher Kooperation mit
den örtlichen Naturschutzgruppen und der unteren Naturschutzbehörde.

Begründung:
Der Fortbestand von Mauerseglern ist durch die zunehmende Zerstörung ihrer Nistplätze in
Städten stark gefährdet. Alljährlich gehen bundesweit durch Bau- und Sanierungsarbeiten
unzählige angestammte Nistplätze und sogar ganze Kolonien verloren, Mauersegler werden
lebendig eingeschlossen oder in Bauschaum erstickt.
Dieser Umstand ist nicht nur Tierquälerei, sondern stellt einen Verstoß gegen das
Bundesnaturschutzgesetz dar. Mauerseglernistplätze (egal ob natürliche Nischen oder künstliche
Nisthilfen) sind ganzjährig streng geschützt und dürfen nicht zerstört oder beseitigt werden.
Fallen sie außerhalb der Brutzeit unumgänglichen Sanierungsmaßnahmen oder Abrissarbeiten
zum Opfer, muss adäquater Ersatz in gleicher Zahl bereitgestellt werden. Von den Bestimmungen
des Gesetzes kann auf Antrag nur die untere Naturschutzbehörde eine Ausnahme erteilen. Dies
kann nur unter Berücksichtigung von Ersatznistplätzen erfolgen.
Die örtlichen Naturschutzgruppen sind mit einzubeziehen, da sie die Situation vor Ort gut
einschätzen können. Insbesondere die Kolping Naturschutzgruppe geht auch expliziert in ihren
Jahresberichten auf die Situation ein und verweist auf die Erfolge bei privaten Hausbesitzern.
Bei städtischen Neubauten ist der Artenschutz bereits in der Planungs- und Genehmigungsphase
zu berücksichtigen. Hier bedarf es der Zusammenarbeit von Artenschützerinnen und
Artenschützern, Behörden und Baufachleuten.

René Bacher

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